Sonntag, 8. Juli 2012

Fürchtet Euch vor Recht und Gesetz!



Nun, ich bin kein Jurist, aber wenn ich bei der ESM Abstimmung mit "Ja" gestimmt hätte, würde ich mir echt Sorgen machen. Es stehen nämlich zum Thema Verrat hochinteressante Paragraphen in unserem Strafgesetzbuch...aber seht selbst:

Strafgesetzbuch, Paragraph 81 (1.2.)
§ 81 - Hochverrat gegen den Bund

"(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt   [oder per Gesetz?; Anm. d. Verf.]

1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder


2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 
beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe
oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren."

Ups, dumm gelaufen! Bei der Abstimmung in Bundestag und Bundesrat wurde nämlich am 29. Juni auch über jenes Hauptrecht des Parlamentes abgestimmt, welches  unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ausmacht...das Budgetrecht. Mit dieser Abstimmung über den ESM und den Fiskalpakt haben unsere "Volksvertreter" ihre Kompetenzen erheblich überschritten.

Das Budgetrecht, also den Haushaltsplan verbindlich per Gesetz festzulegen, ist im Grundgesetz Art. 110 GG festgeschrieben . Es bezeichnet nicht nur das Recht über die Ausgaben zu entscheiden, sondern auch Steuern und Abgaben zu bewilligen. Das Budgetrecht ist ausschließlich  dem Parlament vorbehalten und stellt dessen ältestes und wichtigstes Vorrecht dar. Ohne die parlamentarische Kontrolle über die Finanzen, könnte eine Regierung (national als auch supranational), sollte sie zu einem Aggressor werden, ungehindert über Finanzmittel verfügen um Kriege zu führen. Genau um dieses zu verhindern schrieben unsere Gründerväter das parlamentarische Budgetrecht im Grundgesetz fest!

Die Verfassungswidrigkeit der neuen EU-Verträge wiegt nicht zuletzt deshalb so schwer, weil der Bundestag (durch die neuen Kompetenzen der EU-Organe) nicht mehr über die Verwendung der deutschen Steuermittel verfügen könnte, die unkontrollierten EU-Organe hingegen aber schon. Darüber hinaus mahnt die Masse der immerhin über 12.000 Kläger, das Wahlrecht werde ausgehebelt,  wenn es dem Bürger mit seiner Stimme nicht mehr möglich ist, wesentliche Bereiche der Politik beeinflussen zu können.

Sollte also jetzt dieses Hoheitsrecht unserer Republik an supranationale EU-Institutionen abgegeben werden, so wird die verfassungsmäßige Ordnung und die Struktur der Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik unverhältnismäßig verändert und das alles ohne legitimierende Volksabstimmung.

In Karlsruhe wird also über nicht weniger als über unsere Demokratie entschieden! Die Brisanz dieser Angelegenheit wird auch nicht zuletzt in der Geschwindigkeit deutlich, in der das Verfassungsgericht den Bundespräsidenten anwies das Gesetz zu ESM und Fiskalpakt nicht zu unterschreiben und dessen prompte Reaktion darauf. Mittlerweile durchläuft unser Bundespräsi Herr Gauck auch schon wieder seine persönliche 180 Grad Wende und zieht seine uneingeschränkte Zustimmung zum ESM scheibchenweise wieder zurück.

Ich bin wie gesagt kein Jurist, aber als Parlamentarier welcher am 29. Juni in namentlicher Abstimmung für die ESM Gesetze stimmte, würde ich mir Sorgen machen...zumindest dann wenn:

Karlsruhe das Gesetz kippt, einige Anzeigen bezüglich Verrats am Bund gestellt würden, denen dann einige mutige Staatsanwälte nachgingen. Aber ich kann mich ja auch irren....denn ich bin kein Jurist.

Im Anschuß findet Ihr übrigens die namentlichen Abstimmungslisten unserer "Volksvertreter"....

Liebe Grüße

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