Montag, 25. Oktober 2010

Wer sind die politischen Extremisten?

Deutschland friedlich Vaterland, das war der Grundsatz nach den unsäglichen Leiden des zweiten Weltkrieges. Im Grundgesetz heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und „alle Macht geht vom Volke aus“ und „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" sowie „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung (Rechtstaatliche Demokratie) zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“ als auch Art. 102 GG „Die Todesstrafe ist abgeschafft"! Nach Art. 87a Abs. 2 GG unterliegt der Einsatz der Bundeswehr z. B. einem Verfassungsvorbehalt, d. h., der Einsatz im Inneren ist nur zulässig, wenn das Grundgesetz ihn ausdrücklich gestattet und auch das ist aus gutem Grund so! Unser Grundgesetz ist nicht nur von unseren Verfassungsvätern, sondern in erheblichem Maße auch von den alleierten Siegermächten verfasst worden, mit dem Ziel Krieg zu verhindern. Alles sehr ehrenwerte und wichtige Ansätze, die aber nach und nach, in aller Öffentlichkeit, Dank unserer Trägheit, von den „Volksvertretern“ eingeschränkt und sogar abgeschafft werden! Über den Verlust der Pressefreiheit hatte ich ja bereits mehrfach berichtet. Nun geht es um mehr, genauer gesagt um alles!!! Der Weg von der Republik zum Imperium wird anscheinend eingeschlagen. Ich werde jetzt zwei Beispiele aufzeigen die jedem aufrechten Demokraten das Blut in den Adern gefrieren lassen müssten, ausgesprochen, gefordert und teilweise sogar durchgesetzt von den sogenannten „gemäßigten demokratischen Parteien der Mitte“ :

Beispiel 1:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" und „Die Todesstrafe ist abgeschafft"!

Die traurige Realität:


Bundesaußenminister Westerwelle hatte schon Anfang des Monats betont, ohne dafür Begründungen anzubieten, dass gezielte Tötungen nach dem Völkerrecht in Afghanistan "eindeutig" legal seien. Zuvor hatte das Bundes-Verteidigungsministerium nach der Veröffentlichung von zahlreichen Geheimdokumenten des US-Militärs aus Afghanistan nämliches versichert, aber betont, dass man der US-Task Force 373, die aufgrund von Listen Terrorverdächtige gezielt ausschaltet (und lieber nicht gefangen nimmt), nur Informationen liefere und sich die KSK auf Gefangennahme beschränke. Folgende Aussagen von ISAF Brigadegeneral Josef Dieter Blotz sprechen aber eine andere Sprache: “Es gehört auch zu den Aufgaben des Kommandos Spezialkräfte KSK, Taliban gezielt zu jagen und "auszuschalten!" Gezielte Tötungen durch Spezialkräfte der Bundeswehr hat das Verteidigungsministerium aber definitiv ausgeschlossen. Laut Blotz aber: „Das Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr ist jedoch auch dafür eingesetzt worden, Netzwerke von Extremisten präventiv auszuschalten" Also gezielte Tötungen nicht, die Ausschaltung (nur ein anderes Wort dafür) von „Extremisten“ und "Netzwerken" schon? Die Zahl der Spezialkräfte sei in den letzten eineinhalb Jahren stark angestiegen, sagte Blotz weiter und fügte dann doch hinzu, dass man auch gezielte Tötungen "nüchterner" sehen müsse.
Das sind die Windungen und Wortspielereien derer, die Genau wissen, dass Ihr Tun illegal ist und weder durch Grundgesetz noch durch das Völkerrecht gedeckt ist!!! Hier nun ein Auszug aus dem humanitären Völkerrecht das auch Deutschland ratifiziert hat und das laut Westerwelle angeblich gezielte Tötungen von Terroristen deckt:

„Es ist untersagt, unbewaffnete Zivilisten militärisch gezielt anzugreifen. Deren Tötung jeder Art ist nach der vierten Genfer Konvention von 1949 untersagt. Selbst ein "Kombattant" darf nur angegriffen werden, wenn er sich etwa bewaffnet als solcher zu erkennen gibt und unmittelbar an Feindseligkeiten teilnimmt. Eine Hinrichtung oder Tötung ohne Gerichtsverfahren ist untersagt!“

Hier nun der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, den auch Deutschland und die USA ratifiziert haben: "Jeder hat ein angeborenes Recht auf Leben", so heißt es auch hier. Verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der “gezielten Tötung” von Terroristen sind ausdrücklich nicht zu klären, weil sie schon immer völlig ausreichend geklärt waren. Sowohl das Grundgesetz als auch das Völkerrecht kennen keine legitime gezielte Tötung! Nochmal zum besseren Verständnis: Die Tötung in Notwehr und bei direkter kriegerischer Auseinandersetzung oder bei Lebensgefahr für Geisel, hat NICHTS mit der vorsorglichen Tötung von Taliban oder anderen Systemgegnern zu tun, wie sie von Amerikanern, Israelis, Briten, Chinesen, Russen und vielleicht sogar von deutschen Spezialeinheiten praktiziert werden. Ich halte den Begriff auch für extrem verharmlosend. Eine gezielte Tötung ist nichts anderes als heimtückischer, vorsätzlicher Mord an einem Verdächtigen! Ein „tolles“ Beispiel für gezielte Tötung hat es z.B. vor etwa fünf Jahren in der Londoner U-Bahn gegeben, als ein junger Brasilianer durch so genannte Sicherheitskräfte, obwohl er bereits wehrlos am Boden lag, mit insgesamt sieben Kopfschüssen ermordet wurde. Der junge brasilianische Elektriker war auf dem Weg zur Arbeit nur etwas zu spät und deshalb eilig, also völlig unschuldig! Was diesen Fall jedoch noch abscheulicher macht, ist die Tatsache, dass die Beamten die Ihn hinrichteten nie vor Gericht gestellt wurden. Genau deshalb, um so etwas zu verhindern, wurden ins Grundgesetz Schranken eingebaut, diese versuchen unsere „demokratischen“ Parteien Schritt für Schritt auszuhebeln. In diesem Zusammenhang fällt mir die Umgehung des Grundgesetzes durch den Lissabonner Vertrag ein, dieser führt über die Hintertür von Aufständen und ähnlichem, die Todesstrafe wieder ein:
Ein Beispiel für den Widersinn dieser „Verfassung“, die natürlich über dem Grundgesetz steht, mag genügen: Die Aussage zur Todesstrafe. Sehen wir uns in der „Schlussakte“ die „Erklärungen zu Bestimmungen der Verfassung“ an, so finden wir unter „Titel 1“, der die „Würde des Menschen“ beschreibt, den Artikel 2/2, der da lautet: „Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.“ Was dieser so scheinbar klare Wortlaut bedeutet, sagt uns jedoch die beigefügte Erläuterung zu Artikel 2, die rechtlich gleichrangig behandelt wird: „Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe vorsehen“. Eingeschränkt wird dieser Persilschein für die Todesstrafe mit dem Hinweis auf Kriegszeiten oder einer unmittelbaren Kriegsgefahr und dem, wiederum jegliche Auslegung ermöglichenden Hinweis auf „einen Aufruhr oder Aufstand, der rechtmäßig niederzuschlagen ist“. Wer definiert denn einen Aufstand? Waren die Montagsdemos in Dresden, Berlin und Leipzig ein Aufstand? Sind die Antiatomkraft- oder gar die Stuttgart 21 Demos Aufsände, die sich gegen zwar rechtmäßige aber unsinnige Projekte richten? Im Falle einer Eskalation kann das z.Zt. kein Jurist genau beantworten! Diese rechtliche Grauzone allerdings, schafft Platz für die wahren Extremisten in den nationalen Parlamenten, als auch in EU Rat und EU-Parlament! Die ISAF z.B. tummelt sich in der rechtlichen Grauzone des UNO Mandats, in dem es heißt, dass alle militärischen Mittel eingesetzt werden dürfen bis das Ziel erreicht ist. (Das bezieht sich aber auf Schutz oder den offenen Kampf und nicht auf Präventivmaßnahmen, wie die Tötung von Gegnern im Schlaf in deren Häusern) Auf eben diese Weise werden Tötungen an verdächtigen Zivilpersonen in Afghanistan und im Irak legitimiert. Alles freie Auslegungssache! Genau so, versuchen EU Politiker Regeln zu schaffen die keine sind, damit diese jederzeit ausgehebelt werden können!!! Beste Beispiele für EU Ausnahmesituationen die frei nach Schnautze und gegen jedes Recht entschieden wurden sind: Der nicht eingehaltene Stabilitätspakt, die über Bord geworfene Bailotklausel, den unkontrollierten Aufkauf von Staatsanleihen usw. usw.! Wer mehrmals so hemmungslos seine eigenen Gesetze bricht, wird auch bei den Menschenrechten alles so auslegen wie es ihm in den Kram passt! So eine rückradlose Krake wie die EU über das Grundgesetz zu stellen war der größte Fehler den unsere „Volksvertreter“ jemals begangen haben!

Beispiel 2

„Alle Macht geht vom Volke aus“, „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung (Rechtstaatliche Demokratie) zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“, „der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist nur zulässig, wenn das Grundgesetz ihn ausdrücklich gestattet“

Traurige Realität:


Folgende Aussage wurde von Angela Merkel auf der Jubiläumsfestveranstaltung der CDU am 17. Juni 2005 gemacht, also dem ehemaligen Tag der Deutschen Einheit:

"Deutschland habe keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft für alle Ewigkeit"



Nochmal zum reinschauen...Merkels 2. Amtseid, den sie nicht mal auswendig kann...und das ohne die Hand zu heben!


Diese Aussage sollte man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!
Angela Merkel schwor auf das Grundgesetz und auf die demokratische Grundordnung Ihren Eid und Verrät Ihn ganz klar mit diesem Satz!!! Es gibt sehr wohl ein Grundrecht und ein Rechtsanspruch auf Demokratie in unserem Land, solange es besteht natürlich!!! Also wenn man diese Aussage Merkels ernst nimmt, gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten! Möglichkeit eins: Die BRD hat mit Streichung des alten Artikels 23, des Grundgesetzes, im Jahr 1990 aufgehört zu existieren. Oder Möglichkeit zwei: Frau Merkel hat in Zukunft vor die BRD abzuschaffen, dann wäre Sie selbst und Ihre Vasallen eigentlich ein Fall für den Verfassungsschutz, dessen Aufgabe ja wohl der Schutz und die Aufrechterhaltung der demokratischen Grundordnung der BRD ist!! Die Einstellung von Frau Merkel manifestiert sich auch in ihrer Haltung zu Volksentscheiden auf Bundesebene. In einer Erklärung zum Volksentscheid gab sie an, dass ein einmaliges Stimmrecht in vier Jahren ja wohl ausreiche für eine Demokratie und Volksentscheide den Entscheidungsprozess lähmen würden. Komisch das die Schweiz (pro Kopf Wirtschaftsleistungsweltmeister vor den USA und Deutschland) bestens mit Volksentscheiden leben kann!!! Auch meint die ehemalige DDR FDJ Propaganda Funktionärin: „Man kann sich nicht darauf verlassen das, dass was vor den Wahlen gesagt wird auch noch nach den Wahlen gilt!“ (siehe Videobeweis unten)



Vergessen wir nicht….wenn man uns alle Möglichkeiten nimmt die wirklichen Feinde der Demokratie zu entmachten, so haben alle Deutschen das RECHT zum Widersand!!!
Zur Erinnerung: Alle großen Entscheidungen der letzten Jahre gingen am Volk vorbei: Ob Euro, Lissabonner Vertrag, Afghanistan, Banken oder Länder Bailout, alles gegen den Volkeswillen. Weiter geht’s mit dem Einsatz der Bundeswehr im innern, der aus gutem Grunde Verboten ist.
Es gibt in der deutschen Geschichte keine einzige positive Erfahrung aus dem bewaffneten Einsatz von Militär im Inneren. Immer endete es in politischer Unterdrückung oder im Morden, selbst als Sozialdemokraten zu Beginn der Weimarer Republik die Freikorps zur Niederschlagung der revolutionären Bewegung einsetzten war das kein Ruhmesblatt. Das oft zu hörende Argument, im Gegensatz zu früher trügen nun Demokraten die Verantwortung für den Einsatz im Inneren, ist also historisch schon durch die Rolle von Friedrich Ebert und Gustav Noske widerlegt. Trotzdem fordern Politiker wie Wolfgang Schäuble unverdrossen eine Verfassungsänderung.

Hamburg/Berlin - Er lässt nicht locker: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) beharrt auf einer Grundgesetzänderung, damit die Bundeswehr auch in Deutschland eingesetzt werden kann. Nach der Bundestagswahl müsse es dazu einen neuen Anlauf geben. "Das bleibt eine Aufgabe für die kommende Legislaturperiode", sagte Schäuble dem "Hamburger Abendblatt":

„Im Kampf gegen den Terror könne es ganz besondere Gefährdungslagen im Ausland wie im Inland geben, in denen ein Einsatz der Bundeswehr ergänzend zugelassen werden sollte". Dafür müssten der Bundeswehr die rechtlichen Grundlagen durch eine Grundgesetzänderung gegeben werden.„

Wenn man diese Äußerungen Schäubles und Merkels im Kontext zur Widereinführung der Todesstrafe im Lissabonner Vertrag und dem überharten Eingreifen der Polizei gegen Ihre Bürger, sowie im Zusammenhang mit dem stark entkernten modernen Rechtsstaat sieht, dann kann einem schon etwas komisch werden! Könnt Ihr Euch vorstellen was los gewesen wäre, wenn beispielsweise die Linken solche Äußerungen vom Stapel gelassen hätten?! Einen Riesen Aufstand hätte es gegeben und reihenweise arbeitslose Linke Bundestagsabgeordnete. Eigentlich dürften auch "Volksvertreter" wie Westerwelle, Schäuble und Merkel derartige Äußerungen politisch nicht überleben, aber in einem Klima der allgemeinen Rechtsbeugung scheint so etwas in der Mitte Salonfähig geworden zu sein. So feist und verlogen wie diese korrupte Politikerkaste der „demokratischen Parteien“ am Volk vorbei regiert, braucht sie sich nicht über eine schwindende Wahlbeteiligung zu beklagen! Parteien der Linken und Rechten werden vom Verfassungsschutz beobachtet, die Piraten verleumdet man als Unfähig und gute Splitterparteien wie die PDV (Partei der Vernunft) werden von oben herab belächelt. Dies alles und viel mehr wird von den wahren Feinden der Demokratie praktiziert, die unsere Staatsform (sofern sie denn eine ist) von innen heraus, vor unser aller Augen und unter dem Schutz aller staatlichen Organe offensichtlich abschaffen wollen und dabei noch nicht mal ein Blatt vor den Mund nehmen…..ein Skandal!!! "Das ist der Auftritt der Bürokraten und wohl offensichtlich die dunkle Seite der Macht! Möge die andere Seite der Macht mit uns sein"...in diesem Sinne...

Liebe Grüße

Euer Micha


Quellen:


Die Presse - Todesstafe in EU Verfassung

Heise Online - Soderkommando KSK und gezielte Tötungen
Tagesschau - Westerwelle unterstützt gezielte Tötungen
Süddeutsche Zeitung - Bundeswehr im inneren - Arsen für´s Grundgesetz

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